Neue Heilmittelrichtlinie 2021 - Was ändert sich?
Mit Verspätung tritt am 1. Januar 2021 die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Damit ändern sich das Verordnungsformular und die Spielregeln der Heilmittelverordnung bei GKV-Versicherten. Orthopädische und unfallchirurgische Praxen müssen damit vertraut sein.
In unserem Webinar informiert Sie Dr. Karsten Braun vom BVOU Referat Presse/Medien über die relevanten Neuerungen speziell aus der Perspektive von O&U. Bei den Formalitäten wird erfreulicherweise zwar künftig vieles einfacher, es ist jedoch auch von erhöhtem Regressrisiko auszugehen.
Im Webinar gehen wir das neue Verordnungsformular, die neuen Begriffe Diagnosegruppe, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung, Verordnungsfall, dringlicher Behandlungsbedarf sowie neue Sonderregelungen bei langfristigem oder besonderen Verordnungsbedarf durch.
Auch die neu definierten Regelungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen und zur Heilmittelverordnung im Rahmen des Krankenhausentlassmanagements werden dargestellt.
Zusätzliche Dokumente: