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Recht in der Notaufnahme

Informationen über den Referent

Marco Eicher

Marco Eicher

Herr Rechtsanwalt Eicher (Jahrgang 1964) hat nach dem Studium der Rechtwissenschaften an der Ludwig‑Maximilians‑Universität in München das erste Staatsexamen 1989, das zweite Staatsexamen 1992 abgelegt. Im Januar 1993 wurde er als Rechtsanwalt in München zugelassen.

Den Fachanwaltstitel für Medizinrecht erwarb er im Jahr 2005, seit 2009 ist er zudem Fachanwalt für Strafrecht.

Herr Rechtsanwalt Eicher ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arzthaftungs- und Arztstrafrecht bundesweit tätig. Zudem bearbeitet Herr Rechtsanwalt Eicher die Bereiche Berufs- und Approbationsrecht sowie das privatärztliche Vergütungsrecht.

Herr Rechtsanwalt Eicher ist auch tätig als Referent in der Fachanwaltsfortbildung im Medizin- und Strafrecht und als Dozent in der Weiterbildung für Ärzte.

Er ist Mitautor des Handbuchs „Das ärztliche Berufs- und Standesrecht“(Ecomed Verlag, 2001), des Buches „Arzt und Recht“(MWV Verlag, 2013), des Handbuchs „Organtransplantation, Patientenverfügung, Einwilligung und Aufklärung“aus der Reihe Medizinrecht für Ärzte (Ecomed Verlag, 2013) sowie Verfasser zahlreicher juristischer Publikationen in medizinischen Fachzeitschriften.